Wenn sich die eheliche Beziehung verschlechtert und das Paar beschliesst, sich vorübergehend oder endgültig zu trennen, ist es wichtig, einen spezialisierten Anwalt an seiner Seite zu haben, der seinen Mandanten durch den Trennungsprozess begleiten kann. Unabhängig davon, ob es sich um eine sehr strittige Angelegenheit im Zusammenhang mit den Kindern, um eine komplexe Vermögensaufteilung oder um eine einfache, nichtstreitige Trennung handelt, unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten dabei, eine gütliche Einigung zu erzielen oder gegebenenfalls eine Entscheidung vor einem Richter zu erwirken.
Einsatzbereiche:
- Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft
- Häusliche Gewalt und Umzugsmassnahmen
- Nationale und internationale Scheidungen
- Aushandlung von Scheidungsvereinbarungen
- Ungültigkeitserklärung der Ehe
- Regelung des ehelichen Güterstandes
- Abänderung von Scheidungsurteilen und Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft
- Verteilung der zweiten Säule
- Unterhaltsbeiträge
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