
Sicher aufwachsen..
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Angelegenheiten des Kindesschutzrechts. Unsere Tätigkeit zielt auf die umfassende Wahrung der Rechte und des Kindeswohls ab. Dazu zählen insbesondere die Feststellung und Anfechtung der Abstammung, die Regelung der persönlichen Betreuung, des Unterhalts sowie der vermögensrechtlichen Belange des Kindes, die Beurteilung und Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge und Obhut sowie die rechtliche Intervention zum Schutz des Kindes bei Gefährdung seines Wohls im Sinne der anwendbaren nationalen und internationalen Rechtsnormen.
